Energie Plan

Staller

Unternehmen

Energie 02

Hubert Staller

Gebäudeenergieberater

staatl. geprüfter Bautechniker

Leistungen

Planung

Wir bieten die fachgerechte Erstellung von Eingabeplanungen für Bauvorhaben in den Leistungsphasen 1–4 gemäß HOAI – zur Einreichung bei Gemeinden oder Landratsämtern.

Unsere Vorlagenberechtigung umfasst die Planung folgender Gebäudearten:

  • Wohngebäude
    Freistehende oder einseitig angebaute/anbaubare Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit maximal drei Wohneinheiten.

  • Gewerbliche Gebäude
    Eingeschossige, gewerblich genutzte Gebäude mit einer maximalen Stützweite von 12 m und einer Bruttogrundfläche von bis zu 250 m².

  • Land- und forstwirtschaftliche Bauten
    Gebäude für die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung.

  • Kleingaragen
    Gemäß der entsprechenden Rechtsverordnung nach Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3.

  • Sonstige Gebäude
    Einfache Änderungen an bestehenden sonstigen Gebäuden.

Gerne unterstützen wir Sie bei der baurechtlichen Umsetzung Ihres Projekts – vom Entwurf bis zur genehmigungsfähigen Planung.

Wir erstellen präzise Werk- und Ausführungspläne für die energetische Sanierung von Wohngebäuden – in den Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Detaillierte Ausführungsplanung zur Umsetzung energetischer Maßnahmen

  • Koordination mit Fachplanern und ausführenden Gewerken

  • Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Unterstützung bei der Vergabe

  • Bauüberwachung und Qualitätssicherung während der Umsetzung

  • Dokumentation und Objektbetreuung bis zur Fertigstellung

Wir begleiten Ihr Sanierungsvorhaben von der Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung – effizient, nachhaltig und praxisnah.

Energetische Nachweise

Wer eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchte, benötigt einen gültigen Energieausweis. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. November 2020 die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt.

Bereits in Immobilienanzeigen müssen bestimmte energetische Kennwerte genannt werden. Käufer/innen und neue Mieter/innen haben das Recht, rechtzeitig vor Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags über die energetische Qualität des Gebäudes informiert zu werden.

Zwei Arten von Energieausweisen:

1. Bedarfsausweis
Eignet sich für Wohngebäude mit:

  • 1 bis 4 Wohneinheiten

  • Bauantrag vor dem 01.11.1977

  • keiner Modernisierung nach den Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung

Dieser Ausweis basiert auf einer technischen Analyse der Bausubstanz und Heiztechnik und ist besonders aussagekräftig.

2. Verbrauchsausweis
Zulässig für alle anderen Wohngebäude.
Er beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist kostengünstiger, jedoch weniger genau, da Nutzerverhalten stark einfließt.


Wir beraten Sie gerne, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist, und übernehmen die vollständige Erstellung inklusive aller rechtlichen Anforderungen.

Fachplanung & Baubegleitung im Rahmen der BEG-Förderung

Im Zuge der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat energetische Sanierungen und Neubauten mit attraktiven Zuschüssen. Die BEG gliedert sich in drei Teilprogramme:

  • BEG WG: Wohngebäude

  • BEG NWG: Nichtwohngebäude

  • BEG EM: Einzelmaßnahmen

Für viele Maßnahmen im Rahmen der BEG EM ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) verpflichtend. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie – unabhängig und projektbezogen.

Wann ist ein Energieeffizienz-Experte erforderlich?

Die Hinzuziehung eines EEE ist bei folgenden Einzelmaßnahmen vorgeschrieben:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Fenster)

  • Maßnahmen an der Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes

  • Fachplanung und Baubegleitung bei förderfähigen Vorhaben

Bei der Heizungsoptimierung ist die Einbindung eines EEE optional, wird jedoch empfohlen.


Förderhöhe für die Baubegleitung

Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung werden durch das BEG-Programm anteilig übernommen:

  • Ein- oder Zweifamilienhäuser:
    50 % des förderfähigen Honorars, maximal 650 €

  • Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten:
    50 % des förderfähigen Honorars, maximal 850 €

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
    Zusätzlich 250 € einmalig für die Präsentation der Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung


Unser Angebot: Wir begleiten Sie von der Antragstellung über die energetische Fachplanung bis hin zur Umsetzung – kompetent, unabhängig und förderfähig.

Wärmebrückenberechnung – Energieverluste gezielt vermeiden

Wärmebrücken sind Stellen in der Gebäudehülle, an denen Wärme schneller nach außen entweicht als in angrenzenden Bereichen – häufig an Anschlüssen von Bauteilen wie Decken, Wänden, Fenstern oder Dächern. Ohne gezielte Planung und Berechnung können Wärmebrücken den Energieverbrauch erhöhen, zu Schimmelbildung führen und die Förderfähigkeit eines Bauvorhabens einschränken.

Warum eine Wärmebrückenberechnung?

  • Reduzierung des Transmissionswärmeverlustes

  • Verbesserung der energetischen Gesamtbewertung eines Gebäudes (z. B. bei Energieausweisen oder Effizienzhaus-Berechnungen)

  • Nachweis eines verbesserten Wärmebrückenzuschlags zur Optimierung der Förderkonditionen bei KfW und BAFA

  • Vermeidung bauphysikalischer Schäden, insbesondere Schimmel und Feuchtigkeit

Unser Leistungsangebot:

  • Detailanalyse typischer Wärmebrücken (z. B. Balkonanschlüsse, Sockel, Fensterlaibungen)

  • Wärmebrückenberechnung nach DIN 4108 Beiblatt 2 oder individueller Nachweis mittels 2D-Simulation

  • Erstellung aller dokumentationsrelevanten Nachweise für Förderanträge und Baubehörden


Profitieren Sie von unserer Fachkompetenz in der thermischen Gebäudeanalyse – für bessere Energieeffizienz, höhere Fördergelder und langfristigen Werterhalt Ihrer Immobilie.


 

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein wichtiges Instrument für Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Immobilie schrittweise energetisch sanieren möchten. Er wird durch eine Energieberatung erstellt und zeigt verständlich und übersichtlich auf, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll, wirtschaftlich und förderfähig sind – abgestimmt auf den Zustand Ihres Gebäudes.

Ihre Vorteile mit einem iSFP:

  • Systematische Planung von Sanierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren

  • Erhöhung der Förderung um 5 Prozentpunkte bei Umsetzung von Maßnahmen aus dem iSFP („iSFP-Bonus“)

  • Verbindliche Einordnung der Maßnahmen nach Effizienz und Förderfähigkeit

Was wird gefördert?

Energetische Einzelmaßnahmen, die im Rahmen des iSFP empfohlen werden, erhalten den iSFP-Bonus – z. B. Dämmung, Fenster, Lüftung oder Anlagentechnik.

Was ist vom iSFP-Bonus ausgenommen?

Für die folgenden Maßnahmen gilt der iSFP-Bonus nicht:

  • Heizungstausch

  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung von Gebäudenetzen

  • Heizungsoptimierung

  • Fachplanung und Baubegleitung


Unser Angebot: Wir erstellen für Sie den individuellen Sanierungsfahrplan und begleiten Sie auf Wunsch auch bei der anschließenden Planung und Umsetzung – kompetent, unabhängig und förderfähig.


 

Fördermittel

Förderfähige Maßnahmen nach BAFA-Richtlinien

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) unterstützt gezielt einzelne Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden.

Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

✅ Maßnahmen an der Gebäudehülle

  • Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken

  • Austausch oder Sanierung von Fenstern, Außentüren und weiteren Bauteilen

✅ Anlagentechnik (außer Heizung)

  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

  • Systeme zur Trinkwassererwärmung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien

✅ Heizungstechnik (begrenzt förderfähig)

  • Nur im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Umbau oder der Erweiterung von Gebäudenetzen

  • Zentrale Heizsysteme zur Versorgung mehrerer Gebäude

✅ Heizungsoptimierung

  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen (z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Regelungstechnik)

  • Auch ohne Heizungsersatz möglich

✅ Fachplanung und Baubegleitung

  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) zur Sicherstellung einer fachgerechten Umsetzung

  • Diese Leistung wird zusätzlich gefördert (siehe Baubegleitung)


Wir beraten Sie individuell zu den passenden Maßnahmen für Ihr Gebäude und begleiten Sie durch den gesamten Förderprozess – von der Antragstellung bis zur Umsetzung.

KfW-Förderung für energieeffizientes Sanieren und Bauen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt gezielt Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Bestandsgebäuden und energieeffizienten Neubauten. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.

✅ Förderfähige Maßnahmen im Überblick:

Sanierung zum Effizienzhaus

  • Komplettsanierung eines bestehenden Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus 85 oder besser

Neubau eines Effizienzhauses

  • Neubau eines Wohngebäudes gemäß Standard KfW-Effizienzhaus 40

Heizungstausch: Umstieg auf erneuerbare Energien
Gefördert wird der Austausch bestehender Heizsysteme durch moderne Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien, darunter:

  • Solarthermische Anlagen

  • Biomasseheizungen (z. B. Pellets, Hackschnitzel)

  • Elektrisch betriebene Wärmepumpen

  • Brennstoffzellenheizungen

  • Wasserstofffähige Heizsysteme

  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien


Unser Service: Wir beraten Sie kompetent zu den passenden Fördermöglichkeiten und begleiten Sie Schritt für Schritt – von der Planung über die Antragstellung bis zur Umsetzung Ihres Bau- oder Sanierungsprojekts